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Bundeskanzler Olaf Scholz ehrt Elternnetzwerk Magersucht e.V.: Der Verein Elternnetzwerk Magersucht aus Köln hat einen der sieben Geldpreise des startsocial-Wettbewerbs 2021/2022 gewonnen. Laudatorin und ProSiebenSat1-Vorstand Christine Scheffler würdigte das vorbildliche Engagement im Rahmen einer 24/7-Notfallbetreuung für betroffene Eltern.

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Bundeskanzler Olaf Scholz ehrt Elternnetzwerk Magersucht e.V.: Der Verein Elternnetzwerk Magersucht aus Köln hat einen der sieben Geldpreise des startsocial-Wettbewerbs 2021/2022 gewonnen.

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Anfrage an den Vorstand

Jedes Mitglied kann jederzeit eine offizielle Anfrage an den Vorstand des Vereins Elternnetzwerk Magersucht e.V. einreichen. Wenn du unten einen Hinweis siehst, dass Zustimmung benötigt wird, dann musst du den Button OK - Ich stimme zu drücken, um das Formular benutzen zu können. Aus Datenschutzgründen (DSGVO) können Dienst...

Auslagenerstattung

Über dieses Formular kannst du eine Auslage für den Verein Elternnetzwerk Magersucht e.V. einreichen. Wenn du unten einen Hinweis siehst, dass Zustimmung benötigt wird, dann musst du den Button OK - Ich stimme zu drücken, um das Formular benutzen zu können. Aus Datenschutzgründen (DSGVO) können Dienste weiterer An...

Cloud Zugang beantragen

Über dieses Formular kannst du einen Zugang zur Cloud für den Verein Elternnetzwerk Magersucht e.V. beantragen. Wenn du unten einen Hinweis siehst, dass Zustimmung benötigt wird, dann musst du den Button OK - Ich stimme zu drücken, um das Formular benutzen zu können. Aus Datenschutzgründen (DSGVO) können Dienste w...

Cloud Änderungen oder Support

Über dieses Formular kannst du Änderungen für deinen Cloud-Zugang des Vereins Elternnetzwerk Magersucht e.V. beantragen oder Unterstützung erhalten für die Cloud erhalten. Wenn du unten einen Hinweis siehst, dass Zustimmung benötigt wird, dann musst du den Button OK - Ich stimme zu drücken, um das Formular benutze...

Email Änderungen oder Support

Über dieses Formular kannst du Änderungen für deine Email-Adresse des Vereins Elternnetzwerk Magersucht e.V. beantragen oder Unterstützung bei der Nutzung deiner Email-Adresse des Elternnetzwerks erhalten. Wenn du unten einen Hinweis siehst, dass Zustimmung benötigt wird, dann musst du den Button OK - Ich stimme zu drü...

Büro Team - Abmeldung Mitglied für IT (unterjährig)

Auf diesem Weg informierst du das IT-Team über die Abmeldung eines Mitglieds unterjährig, damit alle Zugangsberechtigungen, Passwörter, Email-Adressen entsprechend angepasst werden können. In der Regel erfolgen Mitgliedsaustritte zum 31.12. Diese werden NICHT über dieses Formular übermittelt! Wenn du unten einen Hinwei...

Email Adresse beantragen

Über dieses Formular kannst du eine individuelle Email Adresse für den Verein Elternnetzwerk Magersucht e.V. beantragen. Wenn du unten einen Hinweis siehst, dass Zustimmung benötigt wird, dann musst du den Button OK - Ich stimme zu drücken, um das Formular benutzen zu können. Aus Datenschutzgründen (DSGVO) können ...

Kauf auf Rechnung

Über dieses Formular kannst du eine offene Rechnung für den Verein Elternnetzwerk Magersucht e.V. einreichen. Die Rechnung wird dann nach interner Freigabe bezahlt und verbucht. Wenn du unten einen Hinweis siehst, dass Zustimmung benötigt wird, dann musst du den Button OK - Ich stimme zu drücken, um das Formular benutzen zu k&ou...

Mitgliedsbeitritt

Mitgliedsbeitritt

Hier findest du alle Unterlagen um Mitglied zu werden, damit du an unseren Angeboten teilnehmen kannst.

Merkblatt Datenschutz

Merkblatt Datenschutz

Hier findest du das aktuelle Merkblatt zum Datenschutz des Vereins Elternnetzwerk Magersucht e.V.:
https://elternnetzwerk-magersucht.de/docs/datenschutz-verpflichtung-elternnetzwerk-magersucht-merkblatt.pdf

 

 

Aktuelle Satzung

Aktuelle Satzung

Hier findest du immer die aktuelle Satzung des Vereins Elternnetzwerk Magersucht e.V.:
https://elternnetzwerk-magersucht.de/verein/satzung-des-elternnetzwerk-magersucht-e-v

 

 

Gruppenregeln für Refeeding- und Chatgruppen

Gruppenregeln für Refeeding- und Chatgruppen

Hier findest du die Gruppenregeln für die Refeeding- und Chatgruppen des Elternnetzwerks (Hinweis: um alle Regeln sehen zu können, musst du eingeloggt sein!):
https://am-esstis.ch/tags/gruppen-regeln

 

 

Reisekosten Erstattung

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Reisekosten Richtlinie

Hier findest du die Reisekostenrichtline des Vereins Elternnetzwerk Magersucht e.V. Die Abrechnungen erfolgen über das entsprechende Formular. 

Richtlinie des Elternnetzwerk Magersucht zur Erstattung von Reisekosten und durch Reisen entstehende Auslagen 

v1 24.04.2023 

Zweck 

Diese Richtlinie regelt die einheitliche Abrechnung von Reisekosten und Auslagen, die bestimmten Personengruppen in Ausübung ihrer Tätigkeit für das Elternnetzwerk Magersucht entstehen. Bei der Genehmigung von Reisen und der Erstattung von Reisekosten und Auslagen ist der Grundsatz des sparsamen und wirtschaftlichen Einsatzes der Mitgliedsbeiträge anzuwenden. 

Anwendungsbereich 

Diese Richtlinie gilt für die Mitglieder des Elternnetzwerk Magersucht und Menschen, die ehrenamtlich für das Elternnetzwerk Magersucht tätig sind. Erstattungsfähig sind ausschließlich Sitzungen, Vernetzungsveranstaltungen, Fachtagungen und Fachkongresse sowie Fortbildungen, die für das und im Auftrag des Elternnetzwerk Magersucht wahrgenommen werden. Voraussetzung für die Erstattung von Reisekosten und Auslagen ist die Genehmigung der Reise durch den Vorstand, diese erfolgt vor Ausschreibung der Reise. 

Die Teilnahme an gemeinsamen Fachtagungen und Kongressen sowie Fortbildungen ist nur im Rahmen des Budgets möglich. Nach Genehmigung und Ausschreibung durch den Vorstand gilt das Prinzip „First Come, First Serve“, die Anmeldung ist verbindlich. 

Verkehrsmittelwahl 

Die Auswahl des Verkehrsmittels erfolgt nach ökologischen und ökonomischen Kriterien. Bevorzugte Verkehrsmittel sind daher Fahrrad und öffentliche Verkehrsmittel. Flüge müssen begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Vorstands.

Falls das Reiseziel nur mit großem Zeitaufwand mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist, kann die Fahrt auch mit einem Kraftfahrzeug (eigener PKW/Motorrad vom Wohnort oder Taxi vom nächstgelegenen Hauptbahnhof aus) erfolgen. Wenn möglich, sollten in diesem Fall Fahrgemeinschaften gebildet werden. Die Begründung ist in der Abrechnung anzugeben. 

 

Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln 

Für die Erstattung von Fahrtkosten sind die tatsächlich entstandenen Kosten inklusive Sitzplatzreservierung durch geeignete Belege (z.B. Tickets, Buchungsbestätigungen, Rechnungen etc.) nachzuweisen. Vergütet wird - außer in begründeten Ausnahmefällen - der günstigste Tarif für das jeweilige Verkehrsmittel zum Reisezeitpunkt (bei Zugfahrten max. Normalpreis 2. Klasse). Die Kosten für die Nutzung von Fernbussen sind grundsätzlich erstattungsfähig.

Bei öffentlichen Verkehrsmitteln sind im Normalfall die jeweils günstigsten Tarife zu wählen und verfügbare Ermäßigungen zu nutzen. Fahrtkosten werden nicht erstattet, wenn eine unentgeltliche Beförderungsmöglichkeit genutzt werden kann. 

 

Anreise mit dem eigenen Fahrzeug

Wenn die Nutzung eines eigenen Fahrzeugs gerechtfertigt ist, werden Kosten für diese Fahrten pauschal für die zurückgelegte Fahrtstrecke erstattet. Dabei gilt bei Nutzung eines privaten PKW eine Pauschale von 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer und bei Nutzung anderer motorisierter Fahrzeuge (z.B. Motorrad) eine Pauschale von 0,20 Euro je gefahrenen Kilometer.

Als Berechnungsbasis für die Entfernung zwischen Start und Ziel dient der Routenplaner von Google Maps. Längere Strecken werden berücksichtigt, wenn sie insbesondere aufgrund der Verkehrsverhältnisse (z.B. Stau) oder aus Gründen der Zeitersparnis benutzt werden – hierfür ist eine entsprechende Begründung bei der Abrechnung anzugeben.

Für die Erstattung von Kosten, die durch die Anreise mit einem eigenen Fahrzeug entstehen, ist eine entsprechende Reisekostenabrechnung im Web-Formular erforderlich.

Für die Erstattung von Park- oder Mautgebühren sind die tatsächlich entstandenen Kosten durch geeignete Belege nachzuweisen. Weitere Kosten können nicht übernommen werden.