Hier findest du die Reisekostenrichtline des Vereins Elternnetzwerk Magersucht e.V. Die Abrechnungen erfolgen über das entsprechende Formular.
Richtlinie des Elternnetzwerk Magersucht zur Erstattung von Reisekosten und durch Reisen entstehende Auslagen
v1 24.04.2023
Zweck
Diese Richtlinie regelt die einheitliche Abrechnung von Reisekosten und Auslagen, die bestimmten Personengruppen in Ausübung ihrer Tätigkeit für das Elternnetzwerk Magersucht entstehen. Bei der Genehmigung von Reisen und der Erstattung von Reisekosten und Auslagen ist der Grundsatz des sparsamen und wirtschaftlichen Einsatzes der Mitgliedsbeiträge anzuwenden.
Anwendungsbereich
Diese Richtlinie gilt für die Mitglieder des Elternnetzwerk Magersucht und Menschen, die ehrenamtlich für das Elternnetzwerk Magersucht tätig sind. Erstattungsfähig sind ausschließlich Sitzungen, Vernetzungsveranstaltungen, Fachtagungen und Fachkongresse sowie Fortbildungen, die für das und im Auftrag des Elternnetzwerk Magersucht wahrgenommen werden. Voraussetzung für die Erstattung von Reisekosten und Auslagen ist die Genehmigung der Reise durch den Vorstand, diese erfolgt vor Ausschreibung der Reise.
Die Teilnahme an gemeinsamen Fachtagungen und Kongressen sowie Fortbildungen ist nur im Rahmen des Budgets möglich. Nach Genehmigung und Ausschreibung durch den Vorstand gilt das Prinzip „First Come, First Serve“, die Anmeldung ist verbindlich.
Verkehrsmittelwahl
Die Auswahl des Verkehrsmittels erfolgt nach ökologischen und ökonomischen Kriterien. Bevorzugte Verkehrsmittel sind daher Fahrrad und öffentliche Verkehrsmittel. Flüge müssen begründet werden und bedürfen der Zustimmung des Vorstands.
Falls das Reiseziel nur mit großem Zeitaufwand mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist, kann die Fahrt auch mit einem Kraftfahrzeug (eigener PKW/Motorrad vom Wohnort oder Taxi vom nächstgelegenen Hauptbahnhof aus) erfolgen. Wenn möglich, sollten in diesem Fall Fahrgemeinschaften gebildet werden. Die Begründung ist in der Abrechnung anzugeben.
Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Für die Erstattung von Fahrtkosten sind die tatsächlich entstandenen Kosten inklusive Sitzplatzreservierung durch geeignete Belege (z.B. Tickets, Buchungsbestätigungen, Rechnungen etc.) nachzuweisen. Vergütet wird - außer in begründeten Ausnahmefällen - der günstigste Tarif für das jeweilige Verkehrsmittel zum Reisezeitpunkt (bei Zugfahrten max. Normalpreis 2. Klasse). Die Kosten für die Nutzung von Fernbussen sind grundsätzlich erstattungsfähig.
Bei öffentlichen Verkehrsmitteln sind im Normalfall die jeweils günstigsten Tarife zu wählen und verfügbare Ermäßigungen zu nutzen. Fahrtkosten werden nicht erstattet, wenn eine unentgeltliche Beförderungsmöglichkeit genutzt werden kann.
Anreise mit dem eigenen Fahrzeug
Wenn die Nutzung eines eigenen Fahrzeugs gerechtfertigt ist, werden Kosten für diese Fahrten pauschal für die zurückgelegte Fahrtstrecke erstattet. Dabei gilt bei Nutzung eines privaten PKW eine Pauschale von 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer und bei Nutzung anderer motorisierter Fahrzeuge (z.B. Motorrad) eine Pauschale von 0,20 Euro je gefahrenen Kilometer.
Als Berechnungsbasis für die Entfernung zwischen Start und Ziel dient der Routenplaner von Google Maps. Längere Strecken werden berücksichtigt, wenn sie insbesondere aufgrund der Verkehrsverhältnisse (z.B. Stau) oder aus Gründen der Zeitersparnis benutzt werden – hierfür ist eine entsprechende Begründung bei der Abrechnung anzugeben.
Für die Erstattung von Kosten, die durch die Anreise mit einem eigenen Fahrzeug entstehen, ist eine entsprechende Reisekostenabrechnung im Web-Formular erforderlich.
Für die Erstattung von Park- oder Mautgebühren sind die tatsächlich entstandenen Kosten durch geeignete Belege nachzuweisen. Weitere Kosten können nicht übernommen werden.